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Beruf & Arbeit

Mindestlohn verstehen

Die Lohnuntergrenze, die dein Arbeitgeber nicht unterschreiten darf.

Der Mindestlohn ist der niedrigste Stundenlohn, den viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland mindestens bekommen müssen. Er soll verhindern, dass Menschen für sehr wenig Geld arbeiten müssen.

Kurz gesagt: Der Mindestlohn ist eine gesetzliche Untergrenze für Bezahlung.

Warum ist das wichtig?

Gerade Jugendliche und junge Erwachsene arbeiten oft in Nebenjobs, Ferienjobs, Minijobs, Gastronomie, Einzelhandel oder Aushilfsjobs. Dort ist es besonders wichtig zu wissen, ob der Mindestlohn gilt.

Seit dem ersten Januar zweitausendsechsundzwanzig beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland dreizehn Euro neunzig brutto pro Stunde. Zum ersten Januar zweitausendsiebenundzwanzig steigt er auf vierzehn Euro sechzig brutto pro Stunde. Beide Beträge hat die Mindestlohnkommission im Juni zweitausendfünfundzwanzig beschlossen (Stand: August 2026, Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales).

Das Bundesarbeitsministerium erklärt außerdem, dass der Mindestlohn grundsätzlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland gilt, auch bei Minijobs.

Wenn du den Mindestlohn nicht kennst, kannst du schwer prüfen, ob du fair bezahlt wirst.

Einfach erklärt: Was bedeutet Mindestlohn?

Mindestlohn bedeutet: Für jede tatsächlich gearbeitete Stunde muss mindestens ein bestimmter Bruttolohn gezahlt werden.

Brutto heißt: Von diesem Betrag können noch Steuern und Sozialabgaben abgehen, je nach Jobart und Einkommen.

Beispiel

Du arbeitest zehn Stunden in der Woche in einem Nebenjob. Dann muss dein Stundenlohn grundsätzlich mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn entsprechen, wenn keine Ausnahme gilt.

Wichtig: Der Mindestlohn ist kein Monatsgehalt. Er bezieht sich auf die einzelne Arbeitsstunde.

Für wen gilt der Mindestlohn?

Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Er gilt zum Beispiel häufig bei:

Minijobs Aushilfsjobs Ferienjobs Nebenjobs Teilzeitjobs Vollzeitjobs Saisonarbeit vielen Praktika

Aber es gibt Ausnahmen. Das BMAS nennt unter anderem Beschäftigte unter achtzehn Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie bestimmte Praktika, zum Beispiel Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium.

Deshalb sollte man immer prüfen, ob der eigene Job wirklich unter den Mindestlohn fällt.

Was zählt zur Arbeitszeit?

Für den Mindestlohn ist wichtig, wie viele Stunden du wirklich arbeitest.

Zur Arbeitszeit können je nach Job gehören:

normale Arbeitsstunden angeordnete Überstunden Vorbereitungszeiten, wenn sie Teil der Arbeit sind Nachbereitungszeiten, wenn sie verlangt werden bestimmte Bereitschaftszeiten, je nach Regelung

Nicht jede Zeit zählt automatisch. Aber wenn du regelmäßig länger arbeitest, als bezahlt wird, solltest du nachfragen.

Mindestlohn und Minijob

Auch Minijobber haben grundsätzlich Anspruch auf Mindestlohn, wenn keine Ausnahme greift. Das ist wichtig, weil beim Minijob nicht nur der Monatsbetrag zählt, sondern auch die Stundenanzahl.

Wenn der Mindestlohn steigt, kann sich die erlaubte monatliche Arbeitszeit bei einem Minijob verändern, damit die Minijobgrenze nicht überschritten wird.

Deshalb sollten Minijobber regelmäßig prüfen:

Wie hoch ist mein Stundenlohn? Wie viele Stunden arbeite ich? Passt das noch zur Minijobgrenze? Werden alle Stunden bezahlt?

Wie prüfe ich, ob ich Mindestlohn bekomme?

01

Stundenlohn kennen. Schau in deinen Arbeitsvertrag oder frage deinen Arbeitgeber. Wichtig ist, ob du Stundenlohn oder Monatslohn bekommst, wie viele Stunden vereinbart sind und ob Überstunden bezahlt werden.

02

Arbeitsstunden dokumentieren. Schreib dir Datum, Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pause, tatsächliche Arbeitszeit und besondere Überstunden auf. Das ist besonders wichtig bei Aushilfsjobs, Gastronomie, Einzelhandel oder wechselnden Schichten.

03

Abrechnung prüfen. Vergleiche deine Arbeitsstunden mit deiner Lohnabrechnung. Prüfe, ob alle Stunden bezahlt wurden, der Stundenlohn stimmt, Pausen korrekt abgezogen wurden, Überstunden enthalten sind und der Lohn pünktlich gezahlt wurde.

04

Bei Unklarheiten nachfragen. Wenn etwas nicht passt, frag zuerst ruhig beim Arbeitgeber oder in der Lohnbuchhaltung nach.

Wenn du ein Monatsgehalt bekommst, musst du es auf die gearbeiteten Stunden umrechnen.

Beispielsatz: „Ich habe meine Stunden notiert und komme auf eine andere Summe. Können wir die Abrechnung bitte gemeinsam prüfen?“

Was mache ich, wenn ich zu wenig bezahlt werde?

Wenn du glaubst, dass du weniger als den Mindestlohn bekommst:

Arbeitszeiten sammeln Vertrag und Abrechnungen aufbewahren Arbeitgeber schriftlich um Klärung bitten Fristen im Vertrag beachten Beratung suchen bei Minijob die Minijob-Zentrale prüfen bei schweren Fällen Zoll/FKS oder Beratungsstellen informieren
Wichtig: Nicht nur mündlich beschweren, sondern Unterlagen sichern.

Beispielgeschichten

Max arbeitet im Café

Max arbeitet samstags in einem Café. Er bekommt monatlich einen festen Betrag. Am Anfang findet er das okay. Dann merkt er, dass er oft länger bleibt und seine tatsächlichen Stunden gar nicht richtig erfasst werden.

Er rechnet nach und stellt fest, dass sein Stundenlohn dadurch unter den Mindestlohn fallen könnte.

Was Max daraus lernt:

Nicht nur der Monatsbetrag zählt. Entscheidend ist, wie viele Stunden du wirklich gearbeitet hast.

Sara macht ein Pflichtpraktikum

Sara macht ein Praktikum im Rahmen der Schule. Sie hört vom Mindestlohn und fragt sich, ob sie bezahlt werden muss.

Sie informiert sich und erfährt, dass bestimmte Pflichtpraktika vom Mindestlohn ausgenommen sein können.

Was Sara daraus lernt:

Mindestlohn gilt oft, aber nicht in jeder Praktikumssituation automatisch.

Typische Fehler beim Mindestlohn

Stunden nicht aufschreiben Monatslohn nicht auf Stunden umrechnen Pausen und Überstunden nicht prüfen denken, Minijobber hätten keine Rechte Praktikum und Job verwechseln unter achtzehn sein und Regeln nicht prüfen Abrechnung nicht kontrollieren zu spät nachfragen mündliche Zusagen nicht sichern

Stand: August 2026

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