Wohnen
Rundfunkbeitrag verstehen
Warum jede Wohnung zahlen muss, auch wenn du kaum Fernsehen schaust.
Der Rundfunkbeitrag ist ein Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Er wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Person und nicht pro Gerät.
Das bedeutet: Es ist egal, ob du Fernsehen schaust, Radio hörst oder nur dein Handy nutzt. Entscheidend ist grundsätzlich, ob du in einer eigenen Wohnung wohnst. Der Rundfunkbeitrag bleibt bis auf Weiteres bei achtzehn Euro sechsunddreißig pro Monat, egal wie viele Personen in der Wohnung leben (Stand: August 2026, Quelle: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice).
Warum ist das wichtig?
Viele junge Menschen erfahren erst beim Auszug vom Rundfunkbeitrag. Dann kommt plötzlich Post und man fragt sich: „Muss ich das wirklich zahlen?“
Ja, grundsätzlich gilt: Für jede Wohnung fällt ein Rundfunkbeitrag an. In einer WG muss aber nicht jede Person einzeln zahlen. Es reicht, wenn für die Wohnung ein Beitrag gezahlt wird.
Die Verbraucherzentrale weist ebenfalls darauf hin, dass für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss, BAföG-Empfänger sich unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen können und sich in einer WG alle den Betrag teilen können.
Einfach erklärt: Was ist der Rundfunkbeitrag?
Der Rundfunkbeitrag finanziert öffentlich-rechtliche Angebote wie ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Wichtig ist:
Wer muss zahlen?
Allein wohnen
Grundsätzlich muss für jede Wohnung eine Person angemeldet sein und den Beitrag zahlen. Wenn du allein wohnst, bist du normalerweise selbst verantwortlich.
WG
Wenn du in einer WG wohnst, sollte geklärt werden, wer angemeldet ist und wie ihr den Betrag untereinander aufteilt.
Bei den Eltern
Wenn du noch bei deinen Eltern wohnst, zahlst du normalerweise nicht extra, weil die Wohnung bereits über deine Eltern angemeldet ist.
Wie melde ich mich an?
Prüfen, ob für die Wohnung schon gezahlt wird. Bei einer WG zuerst fragen, ob die Wohnung schon angemeldet ist, wer den Beitrag zahlt, wie ihr die Kosten teilt und wie die Beitragsnummer lautet.
Eigene Wohnung anmelden. Wenn du allein wohnst oder niemand für die Wohnung zahlt, musst du dich anmelden. Die Anmeldung geht online über die Formulare des Beitragsservice.
Zahlungsrhythmus klären. Der Beitrag wird oft nicht monatlich einzeln, sondern für mehrere Monate zusammen abgebucht. Das ist wichtig für dein Budget.
Bei WG Kosten fair aufteilen. Wenn du in einer WG wohnst, sollte eine Person offiziell zahlen. Intern teilt ihr den Betrag auf.
Wenn schon jemand zahlt, musst du dich normalerweise nicht zusätzlich anmelden, sondern kannst mitteilen, dass für die Wohnung bereits gezahlt wird.
Für die Anmeldung brauchst du meistens:
Drei Personen wohnen zusammen. Eine Person zahlt den Beitrag. Die anderen überweisen ihren Anteil monatlich oder alle drei Monate.
Wichtig: Klärt das schriftlich oder wenigstens eindeutig im Chat, damit es später keinen Streit gibt.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Manche Personen können sich befreien lassen, zum Beispiel wenn sie bestimmte Sozialleistungen bekommen. Für BAföG gilt dabei eine entscheidende Bedingung: Befreien lassen kannst du dich nur, wenn du BAföG bekommst und während der Ausbildung oder des Studiums nicht bei deinen Eltern wohnst. BAföG allein reicht nicht aus (Stand: August 2026, Quelle: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice).
Wichtig: Eine Befreiung passiert nicht automatisch. Man muss sie beantragen und Nachweise einreichen.
Was mache ich, wenn ich Post bekomme?
Wenn du Post vom Beitragsservice bekommst:
Beispielgeschichten
Max zieht in eine WG
Max zieht in eine Dreier-WG. Nach einigen Wochen bekommt er Post vom Beitragsservice. Er denkt zuerst, jeder müsse zahlen.
Dann fragt er seine Mitbewohnerin. Sie zahlt bereits für die Wohnung. Max gibt die Beitragsnummer an und beteiligt sich intern an den Kosten.
Was Max daraus lernt:In einer WG muss der Beitrag nicht dreimal gezahlt werden, aber die Kosten sollten fair aufgeteilt werden.
Lena bekommt BAföG
Lena wohnt allein und bekommt BAföG. Sie erfährt, dass sie sich möglicherweise vom Rundfunkbeitrag befreien lassen kann.
Sie beantragt die Befreiung und reicht den Nachweis ein.
Was Lena daraus lernt:Wer Anspruch auf Befreiung hat, muss sie aktiv beantragen.
Typische Fehler beim Rundfunkbeitrag
Stand: August 2026
Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle Beratung und stellen insbesondere keine Anlageberatung, Versicherungsberatung oder Rechtsberatung dar. Je nach deiner persönlichen Situation können andere Regelungen gelten. Alle Angaben ohne Gewähr.